
AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

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AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
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