Staatsaufträge sollen nur an Firmen mit Tarifverträgen vergeben werden

Staatsaufträge sollen nur an Firmen mit Tarifverträgen vergeben werden. Bei öffentlichen Aufträgen ab 50.000 Euro sollen grundsätzlich nur Unternehmen zum Zuge kommen, die Tariflöhne zahlen. Diesen Gesetzentwurf haben die Regierungsfraktionen beschlossen. Jedoch musste die SPD der Union Zugeständnisse machen.

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